Allgemeine Geschäftsbedingungen der “Ferienwohnungen Fröndenberg”
§1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
- Diese Bedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Unterkünften zur Beherbergung.
- Die Überlassung erfolgt ausschließlich zur temporären Beherbergung bzw. zum vorübergehenden Gebrauch gemäß § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB (z. B. Erholung, befristete Projekttätigkeit, berufsbedingte Probezeit, Übergang bei Sanierungs- oder Versicherungsschäden). Die Begrün-dung eines dauerhaften Wohnsitzes oder eines ordentlichen Wohnraummietverhältnisses ist ausgeschlossen.
- Abweichende Bedingungen des Gastes werden nicht anerkannt.
§2 Buchung, Vertragsabschluss und Vertragspartner
- Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung des Vermieters beim Gast in Textform (z. B. E-Mail, Brief) zustande.
- Bucht ein Dritter (z. B. Arbeitgeber, Relocation-Service), haftet dieser gemeinsam mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern eine Kostenübernahme vorliegt.
§3 Preise, Zahlungsmodalitäten und Sicherheitsleistung (Kaution)
- Die vereinbarten Preise sind Endpreise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer und Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung im verkehrsüblichen Rahmen, WLAN, PKW-Stellplatz nach Verfügbarkeit).
- Bei Buchung ab 7 Tagen ist eine Anzahlung von 20 % binnen 10 Tagen fällig. Der Restbetrag ist spätestens 7 Tage vor Anreise per Überweisung oder bei Anreise vor Schlüsselübergabe zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtpreis sofort bzw. bei Anreise fällig. Bei Monatsbuchungen ist die Miete jeweils zum 3. Werktag des Monats im Voraus fällig.
- Der Vermieter kann bei Anreise eine angemessene Kaution verlangen, die nach beanstandungsfreier Rückgabe binnen 14 Tagen unverzinst erstattet wird.
§4 Rücktritt des Gastes (Stornierung)
- Ein Rücktritt bedarf der Textform. Maßgeblich ist der Eingang beim Vermieter.
- Bei Rücktritt oder Nichtanreise behält der Vermieter Anspruch auf die Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. Die Pauschalen betragen gestaffelt vom Mietpreis: bis 45 Tage vor Anreise 20 %, 44–31 Tage 30 %, 30–15 Tage 50 %, 14–7 Tage 60 %, 6–1 Tag 80 %, am Anreisetag/bei Nichtanreise 90 %.
- Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden bzw. die ersparten Aufwendungen wesentlich geringer sind als die Pauschale.
- Erlöse aus einer anderweitigen Vermietung werden voll angerechnet. Das Recht zur Stellung eines geeigneten Ersatzmieters bleibt unberührt.
§5 Belegung, Nutzung & Ausschluss von Kolonnen
- Die Wohnung darf nur von den in der Buchung benannten Personen bis zur vereinbarten Maximalbelegung genutzt werden. Kinder unter 3 Jahren wohnen kostenfrei. Jede Erhöhung bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters und führt zur Nachberechnung.
- Eine gewerbliche Weitervermietung, Untervermietung oder Nutzung als Montage-/Kolonnenunterkunft ist untersagt.
- Die Unterkünfte dienen gehobenem Wohnen und ungestörtem Arbeiten. Das Einbringen und Reinigen stark verschmutzter Baustellenkleidung, Arbeitsstiefel oder Baumaterialien in den Wohn- und Schlafräumen ist untersagt.
§6 Hausordnung, Rauchverbot & Haustiere
- Geltende Ruhezeiten (22:00 bis 07:00 Uhr) sind einzuhalten.
- Nichtraucherschutz: Alle Wohnungen sind strikte Nichtraucherbereiche. Das Rauchen (inkl. E-Zigaretten/Vapes) ist in den Innenräumen untersagt und ausschließlich in ausgewiesenen Außenbereichen erlaubt.
- Bei schuldhafter Missachtung des Rauchverbots im Innenbereich wird eine Sonderreinigungsgebühr (Ozon-/Geruchsneutralisation) von pauschal 300,00 EUR erhoben. Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehender Schadenersatz bleibt unberührt.
- Haustiere sind nicht gestattet; Ausnahmen bedürfen der vorherigen Textformvereinbarung.
§7 An- und Abreise, Mietzeitende (§ 545 BGB)
- Bereitstellung am Anreisetag ab 15:00 Uhr; Rückgabe am Abreisetag bis spätestens 11:00 Uhr besenrein inklusive aller Schlüssel.
- Ausschluss stillschweigender Verlängerung: Eine Verlängerung des Mietverhältnisses durch fortgesetzten Gebrauch (§ 545 BGB) ist ausgeschlossen. Nach Ablauf der Mietzeit setzt sich das Mietverhältnis nicht fort.
§8 Langzeitaufenthalte, Zwischenreinigung & Zutritt
- Bei Aufenthalten ab 14 Tagen wird alle 14 Tage eine obligatorische Zwischenreinigung inklusive Wäschewechsel durch den Vermieter durchgeführt, um Werterhalt und Brandschutz zu wahren. Die Kosten sind im vereinbarten Pauschalpreis enthalten.
- Dem Vermieter steht nach vorheriger Ankündigung (mind. 24 Stunden vorher, bei Gefahr im Verzug sofort) ein Betretungsrecht zur Zwischenreinigung und Objektkontrolle zu.
§9 Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Gast trotz Abmahnung nachhaltig gegen vertragliche Pflichten verstößt (z. B. unbefugte Überbelegung, grobe Ruhestörung, Rauchverstoß im Innenbereich, Verweigerung der Zwischenreinigung). Der Vergütungsanspruch bleibt gemäß § 4 Abs. 2 bestehen.
§10 Schäden & Haftung des Gastes
- Der Gast haftet für alle schuldhaft verursachten Schäden am Objekt und Inventar nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 249 BGB unter Abzug „Neu für Alt“). Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.
- Bei Verlust überlassener Schlüssel haftet der Gast für Ersatzbeschaffung sowie für den Austausch der Schließanlage, sofern durch den Verlust eine konkrete Missbrauchsgefahr begründet wird.
- Firmenkunden haften für ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen unbeschränkt.
§11 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Für vom Gast eingebrachte Sachen wird keine Haftung übernommen, es sei denn, der Schaden beruht auf grobem Verschulden des Vermieters.
§12 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist Fröndenberg/Ruhr.
- Ist der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ohne inländischen Wohnsitz, ist Unna ausschließlicher Gerichtsstand.
- Der Vermieter nimmt nicht an Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil (§ 36 VSBG).
- Sollten Klauseln unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt
Fröndenberg/Ruhr, 01.11.2026