Allgemeine Geschäftsbedingungen für die “Ferienwohnungen Fröndenberg”
Vertragsabschluss und Anzahlung:
Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Wohnungsreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis.
Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Bereitstellung einer Wohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt worden ist. Annahmeerklärungen seitens des Vermieters und sämtliche damit in Zusammenhang stehende Beschreibungen des Leistungsumfanges bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform (per Post, Fax oder Email). Die Annahmeerklärung durch den Vermieter erfolgt in der Regel unverzüglich nach Ihrer Anmeldung.
Der zwischen Gast und Vermieter geschlossene Gastaufnahmevertrag verpflichtet beide Seiten zur Einhaltung.
Weicht die Annahmeerklärung inhaltlich von Ihrer Anmeldung ab oder fehlt einer Ihrer geäußerten Sonderwünsche, wird um sofortige Information gebeten.
Ab einem Mindestaufenthalt von 7 Tagen wird spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt eine Anzahlung in Höhe von 20 % des vereinbarten Gesamtentgeltes fällig. Die Restzahlung erfolgt spätestens bei Abreise. Kommt der Vertragsabschluss erst in kürzerer Frist vor Beginn der Überlassung der Wohnung zustande, so ist die obengenannte Anzahlung sofort, spätestens jedoch bei Anreise zur Zahlung fällig.
Bei einem Aufenthalt unter 7 Tagen ist der Gesamtbetrag spätestens bei Abreise fällig.
Der Gast kann bis Reisebeginn durch Erklärung gegenüber dem Vermieter von der Buchung zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist – auch bei telefonischem Rücktritt – jeweils der Eingang der schriftlichen Erklärung beim Vermieter.
Dem Vermieter steht bei einem Rücktritt durch den Gast unter Verlust des Anspruchs auf den vereinbarten Mietpreis eine angemessene Entschädigung nach § 651 j BGB zu. Deren Höhe bestimmt sich nach dem ursprünglich vereinbarten Preis unter Abzug des Wertes, der vom Vermieter ersparten Aufwendungen sowie dem, was der Vermieter durch eine anderweitige Verwendung der Leistungen (z.B. Vermietung an einen Ersatzmieter) erwerben kann.
Gemäß § 651 i Abs. 3 BGB betragen die Rücktrittsgebühren:
a) bis 45 Tage vor Mietbeginn: 20 % des Mietpreises
b) 44 bis 31Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
c) 30 bis15 Tage vor Mietbeginn:: 50 % des Mietpreises
d) 14 bis 7 Tage vor Mietbeginn:: 60 % des Mietpreises
e) 6 bis 1 Tag vor Mietbeginn: 70 % des Mietpreises
f) bei Nichtantritt 90 % des Mietpreises
Wir empfehlen den Abschluss einer Versicherung zur Deckung der Reiserücktrittskosten.
Das Recht auf Benennung eines Ersatzmieters durch den Gast bleibt davon unberührt.
Personenzahl:
Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber vor bzw. bei Buchung der Ferienwohnung mitzuteilen, wieviele Gäste die Ferienwohnung nutzen werden. Über eine Erhöhung der Gästeanzahl ist der Gastgeber spätestens bei Anreise zu informieren. Dies führt zu einer Anpassung des Gesamtentgeltes für die Nutzung der Wohnung.
Kinder:
Kinder unter 3 Jahren wohnen kostenfrei.
Im Mietpreis sind inbegriffen:
Die Unterkunft, Handtücher (wöchentlicher Wechsel), Bettwäsche, Warm- und Kaltwasser, Gas, Strom, Endreinigung, Kfz-Stellplatz am Haus, Garten-Mitnutzung.
Im Mietpreis nicht inbegriffen sind:
Verpflegung, Telefonkosten (sofern nicht anders vereinbart).
Haustiere:
Haustiere sind grundsätzlich nicht erlaubt.
Alle Ferienwohnungen sind Nichtraucherwohnungen. In einer Wohnung und auf den zur Wohnung und zum Haus gehörenden Flächen herrscht absolutes Rauchverbot. Es sind ggf. entsprechende Raucherzonen ausgewiesen. Sollte innerhalb der Wohnung gegen das Rauchverbot verstoßen werden, so wird eine außerordentliche Endreinigungsgebühr in Höhe von EUR 300 fällig.
Die Wohnung “Ruhrblick” wird ausschließlich an Nichtraucher vermietet und darf auch nur von Nichtrauchern bewohnt werden. Sollte bemerkt werden, dass sich Raucher unter den Bewohnern befinden, so hat der Vermieter das Recht, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Vergütung des Vertrages erfolgt wie bei Nichtantritt des Vertrages (siehe “Rücktritt f)”).
An- und Abreise:
Am Anreisetag steht Ihnen die Wohnung ab 15 Uhr zur Verfügung, am Abreisetag ist die Wohnung bis 11 Uhr besenrein zu verlassen. Sonderwünsche können individuell abgesprochen werden.
Gewährleistung und Haftung/Schäden:
Der Vermieter haftet nicht für den Verlust und/oder Zerstörung von persönlichen Gegenständen oder des Inventars und der Räumlichkeiten bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit im Umgang mit dem Inventar und den Räumlichkeiten bzw. durch Verletzung der Aufsichtspflicht des Gastes.
Der Vermieter haftet nicht für unvorhergesehene, unvermeidbare und außergewöhnliche Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt.
Der Gast ist verpflichtet, die Ferienwohnung nebst Mobiliar und Einrichtungsgegenständen schonend zu behandeln. Schäden an Gegenständen bzw. an der Ferienwohnung, die der Gast verursacht hat, sind zu ersetzen. Bei Bruch oder Verlust werden die aktuellen Wiederbeschaffungspreise zugrundegelegt.
Bei Verlust des Schlüssels werden die Schlosszylinder aus Sicherheitsgründen ausgetauscht. Der Gast hat für die dadurch entstehenden Kosten aufzukommen.
Etwaige Mängel an der Mietsache hat der Gast sofort dem Gastgeber anzuzeigen.
Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
Schlussbestimmungen:
Für sämtliche Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Leistungs- und Erfüllungsort ist Fröndenberg. Gerichtsstand ist Unna.
Fröndenberg/Ruhr, 01.09.2023